Aufgaben und Satzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre (ZVK)

Textauszug aus der aktuellen Verbandssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz

(1)    Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Kriebsteintalsperre“.
(2)    Der Zweckverband Kriebsteintalsperre ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
(3)    Der Zweckverband hat seinen Sitz in 09648 Kriebstein, An der Talsperre 1.
         Seine Geschäftsstelle befindet sich am Sitz des Zweckverbandes.

§ 2 Verbandsmitglieder und Verbandsgebiet

(1)    Verbandsmitglieder sind:
        - Große Kreisstadt Mittweida
        - Landkreis Mittelsachsen
        - Gemeinde Kriebstein
(2)    Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Talsperre Kriebstein.

§ 3 Verbandsaufgaben

(1)    Aufgaben des Zweckverbandes sind:
         a)  die Förderung des Tourismus, dabei soll der Verband insbesondere
              - zweckdienliche Einrichtungen fördern
              - den Tourismus auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinden organisieren und koordinieren
              - die Vermarktung der Destination Talsperre Kriebstein nach innen und außen betreiben
              -  für das Tourismusgewerbe beratend tätig sein
         b)  die Gestaltung der Rechtsbeziehung mit den verschiedenen Eigentümern im Talsperrengebiet
         c)  die Bewirtschaftung und Betreibung
              - der drei Campingplätze Kriebstein, Lauenhain, Mittweidaer Aue
              - des Besucherzentrums in Kriebstein
              - des Objekts „Talgut Lauenhain“
              - der Seebühne
         d)  die Unterhaltung und Durchführung der Fahrgastschifffahrt einschließlich der Personenfähren
         e)  die Bewirtschaftung der sich im Eigentum befindlichen Parkplätze
         f)  die Unterhaltung der im Eigentum des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre befindlichen Wege, Straßen und Plätze
         g)  vertragliche Gestaltung der Uferstreifenpachtverträge
         h)  Unterhaltung, Erneuerung und Ausbau der im Eigentum des Zweckverbandes stehenden oder im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages genutzten Immobilien
(2)    Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung der Aufgaben Dritter bedienen.

Die komplette Verbandssatzung gibt es hier zum Download.
Genehmigte Verbandssatzung vom 15.08.2023
Genehmigte 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 15.08.2023


Saison und Personal

Der Zweckverband Kriebsteintalsperre hat während seiner Saison zwischen April und Oktober eines jeden Jahres ca. 20 Mitarbeiter, darunter Schiffsführer und Platzwarte für die Campingplätze. In der Verwaltung sind neben dem Geschäftsführer drei Mitarbeiter auf 2,5 Stellen tätig. Hinzu kommen ein Wanderwegewart, zwei Hausmeister und eine Reinigungskraft für unterschiedliche sanitäre Einrichtungen.


Einrichtungen des Zweckverbandes - Überblick nach Orten

Kriebstein
Verwaltung
Campingplatz
Parkplatz
Fahrgastschifffahrt mit Hafengelände (inkl. Sportbootanleger, Slipanlage und Bootshalle)
Freilichtbühne Kriebstein
Seebühne Kriebstein
Bootssteganlage
Sanitärgebäude

Lauenhain
Fähre
Campingplatz
Talgut mit Veranstaltungssaal und Mehrzweckhalle
Parkplatz
Fähranleger

Falkenhain
Parkplatz mit Sanitärgebäude
Fähranleger

Mittweida
Campingplatz
Parkplatz
Fähranleger

Tanneberg
Fähranleger

Erlebach
Fähranleger

Lochmühle
Fähranleger

Höfchen
Fähranleger

Uferbereich der Talsperre Kriebstein
Wanderschutzhütten
Wanderwegweiser